IfsU Zertifizierungs-Beratung AZAV
Qualitätsmanagement für Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung
Nach wie vor ist es für diverse Weiterbildungsträger oder Institutionen interessant und sinnvoll, als Partner der Bundesagentur für Arbeit zugelassen zu sein, um die diversen Förderungsbereiche der AZAV in Anspruch nehmen zu können. Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung), die zum 01.04.2012 in Kraft trat und die AZWV als Nachfolgenorm ersetzt, integriert zu einem großen Teil die Erfahrungen, die die Beteiligten in den Anwendungsjahren der AZWV gemacht haben. Neue Thematiken kommen hinzu.
Das hinterlegte System ist die DIN EN ISO 9001:2015. Insgesamt hat sich für das Funktionieren eines QMS gem. der AZAV/SGB III auf der Basis der DIN EN ISO 9001 herausgestellt, dass dies sehr effektiv für die Unternehmen ist, wenn das QMS gelebt wird, also als Managementsystem verstanden wird.
Gerade auf Grund der veränderten Bundesdurchschnittskostensätze der Bundesagentur für Arbeit ist auf rechtzeitiges Reagieren und Anpassen zu achten. Die Vernetzung mit den Anforderungen vor allem des SGB III ist ein wichtiger Baustein für das Funktionieren neben den wichtigen Kontakten zur regionalen Arbeitsverwaltung oder Betrieben.
Das Vorgehen von IfsU beinhaltet immer auch die Erfahrungen aus den Überprüfungen des Prüfdienstes der Bundesagentur für Arbeit, aus der sich regelmäßig klare Ansätze für die Ausgestaltung des QMS im Rahmen der AZAV ergeben.
IfsU steht hier gerne mit seinen Erfahrungen zur Verfügung.