Geförderte Maßnahmen
Sie sind von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht? Gestalten Sie aktiv Ihre berufliche Zukunft und sichern Sie sich Wettbewerbsvorteile am Arbeitsmarkt!
Eine über die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter per Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) geförderte Maßnahme – Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer persönlichen Ausgangssituation entsprechend – erhöht Ihre Chancen!
„Gefördert“ bedeutet, dass Sie von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter eine schriftliche Zusicherung in Form des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) erhalten, dass die Kosten für diese Maßnahme übernommen werden.
Eine „Maßnahme“ bedeutet in diesem Zusammenhang eine Qualifizierung, eine berufliche Weiterbildung oder ein Jobcoaching.
Also eine Unterstützung für Sie:
- Ihre Jobchancen zu erhöhen, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden und dauerhaft Arbeit zu finden
- eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
- als Universitäts- oder Hochschul-Absolvent zum Berufseinstieg
- als Berufsrückkehrende/r zum Wiedereinstieg nach z.B. einer Familienphase
Coachings oder Qualifizierungen, die mit dem AVGS gefördert werden können, heißen „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Damit sollen Hindernisse auf dem Weg zur Beschäftigung (Vermittlungshemmnisse) festgestellt, verringert bzw. beseitigt werden, um schließlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung erhalten zu können oder an eine selbstständige Tätigkeit herangeführt werden können.
Und eine Einrichtung, die solche Maßnahmen durchführt, ist ein sogenannter „Maßnahmeträger“.
IfsU – das Institut für strategische Persönlichkeits- und Unternehmensentwicklung ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassener Träger und unterstützt Einzelpersonen mit den nachfolgend aufgelisteten geförderten Maßnahmen – in unserem Coaching- & Seminar-Zentrum in Radolfzell oder Online z.B. über Microsoft Teams.